AGB und Nutzungsbedingungen

 

1 Allgemeines

KOMPARSENFISCHER (nachfolgend: Vermittler) ist eine Agentur, die eine Online-Präsentationsplattform für die Vermittlung von Komparsen, Kleindarsteller, Darsteller und Models (nachfolgend: Bewerber) an Produzenten/ Auftraggebern aus dem Bereich TV, Film, Werbung und Print bietet. Ziel ist ein Kontaktvermittlung. Soweit es zu einer Buchung eines Bewerbers durch eine Produktion oder einen Auftraggeber kommt, kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen der Produktion bzw. dem Auftraggeber und dem jeweiligen Bewerber zustande.

 

2 Vertragsschluss, Einwilligung in die Datenverarbeitung, Basis- und Premiummitgliedschaft, Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsprovision

2.1. Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs zustande, der voraussetzt, dass der Bewerber nach seiner Anmeldung innerhalb einer Frist von 14 Tagen das vom Vermittler vorgegebene Anmeldeformular (Bewerberprofil) ausfüllt und ein Foto hochlädt. Die Registrierung ist nur einmalig gestattet.

2.2. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Der Vermittler ist berechtigt, die Personalien des Bewerbers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen und behält sich das Recht vor, nicht vollständig und korrekt ausgefüllte Registrierungen abzulehnen und erfolgte Registrierungen aufzuheben. Ein Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gebühren entsteht hierdurch nicht.

 

2.3. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit muss eine gültige Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigung in Kopie beigefügt werden. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger oder Vorruheständler dürfen nur mit einer Nebenverdienstbescheinigung vermittelt werden, die den entsprechenden Ämtern vorzulegen ist. Der Vermittler weist ausdrücklich darauf hin, dass bei falschen Angaben der Arbeitgeber den Anspruch hat, nachträglich zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer nachzufordern.

2.4. Minderjährige können sich unter der Voraussetzung einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen registrieren. Die Erklärung ist per Post zu senden an: Komparsenfischer GmbH, Berliner Platz 1, 24937 Flensburg.

2.5. Mit der Registrierung erklärt sich der Bewerber mit der elektronischen Speicherung, Weitergabe der Daten und Fotos sowie der Veröffentlichung zum Zwecke der Vermittlung bis auf Widerruf einverstanden.

2.6. Der Bewerber muss sein Passwort geheim halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufbewahren. Dem Bewerber ist bekannt, dass Dritte mit Hilfe der Zugangsdaten seine bei dem Vermittler gespeicherten Angaben löschen oder ändern können. Sind dem Bewerber die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies den Vermittler unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort zu ändern. Der Vermittler wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Der Vermittler wird einen Bewerber nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlogg-Seiten oder in Webformularen nutzt der Vermittler ausschließlich die dafür vorgesehenen URLs.

2.7. Der Vermittler bietet eine Basismitgliedschaft und eine Premium-Mitgliedschaft an.

2.7.1. Im Rahmen der Basismitgliedschaft erhält der Bewerber die Möglichkeit, sich ein Profil anzulegen und sich gegenüber Auftraggebern zu präsentieren. Für die Aufnahme berechnet der Vermittler eine einmalige Bearbeitungsgebühr, die im Anmeldeprozess ausgewiesen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.

2.7.2. Premium-Mitglieder können zusätzliche Services des Vermittlers nutzen, insbesondere erhalten sie die Möglichkeit, sich auf bestimmte Rollen sowie für Jobs in Imagefilmen und Shootings zu bewerben. Für die Eintragung als Premium-Mitglied wird eine im Anmeldeprozess ausgewiesene Jahresmitgliedschafts-Gebühr erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem Beginn eines Vertragsjahrs in voller Höhe fällig. Wird die Premium-Mitgliedschaft während eines laufenden Vertragsjahrs gekündigt, erfolgen ein anteiliger Erlass oder eine anteilige Erstattung nicht. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nicht.

2.8. Die Vermittlung ist für Bewerber bis zu einer Brutto-Tagesgage von 150 Euro kostenfrei. Ab Brutto-Tagesgagen von 150 Euro stellt der Vermittler nach erfolgreicher Vermittlung eine Provision in Höhe von 15 % zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer der vereinbarten Gage inklusive aller Gagenbestandteile wie Buyouts in Rechnung.

2.9. Das Vertragsverhältnis ist nicht übertragbar.

2.10. Nach der Anmeldung und der Vervollständigung des Profils sowie Eingang der Aufnahmegebühr wird das Profil freigeschaltet. Mit der Aufnahme in die Kartei wird kein Anstellungsverhältnis begründet.

 

3 Widerrufsrecht des Bewerbers

3.1. Der Bewerber hat das Recht, sein Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Über Form und Frist wird der Bewerber durch die gesonderte Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular informiert.

3.2. Der Vermittler behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen, sofern vorher keine ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers zur Ausführung der Leistung vorliegt und der Bewerber diese nicht selbst veranlasst hat.

 

4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

4.1.Der Basisnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

4.2.Der Premiumnutzungsvertrag wird für den Zeitraum eines Jahres abgeschlossen und endet nach Ablauf des Jahres automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Bewerber den Premium-Nutzungsvertrag nicht verlängert, wird das Vertragsverhältnis als Basisnutzungsvertrag fortgesetzt.

4.4. Ohne Einhaltung einer Frist kann der Vertrag von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Falsche Kontaktdaten angegeben werden insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail- Adresse oder falsche Angaben in der Sedcard eingetragen sind.
  • Der Verdacht besteht, dass ein Benutzerkonto übertragen wurde.
  • Profile länger als 12 Monate nicht aktualisiert wurden.
  • Bewerber wiederholt trotz Buchung nicht zur angegebenen Zeit am vereinbarten Produktionsort erscheinen oder ohne wichtigen Grund (z.B. durch ärztliches Attest belegte Krankheit) eine bereits bestätigte Buchung absagen.
  • Bewerber aufgrund des Verhaltens, schriftlicher oder mündlicher Äußerungen beleidigend, störend oder anderweitig negativ oder rufschädigend auffallen.
  • Anderen Bewerbern, Auftraggebern oder dem Vermittler Schaden zugefügt wurde.
  • Leistungen des Vermittlers missbraucht werden.
  • Gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
  • Ein Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Gebühren entsteht hierdurch nicht.

 

5 Pflichten und Haftung des Bewerbers

5.1.Der Bewerber verpflichtet sich, sein Profil zu verwalten. Der Zugang erfolgt mittels Log In mit selbst vergebenem Benutzernamen und Passwort. Das Profil ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich durch den Bewerber zu aktualisieren. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Bewerber seine Angaben unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – den Vermittler unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

5.2. Der Bewerber verpflichtet sich, die Regeln am Set zur Kenntnis zu nehmen.

5.3. Der Bewerber akzeptiert, dass jede Anfrage und Buchung vorbehaltlich einer Änderung durch die Produktionsfirma/den Auftraggeber erfolgt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Drehtag oder Ausfallhonorar entsteht nicht. Bei Buchungszusage hat der Bewerber sich für den gebuchten Tag uneingeschränkt bereit zu halten und bis zur Bekanntgabe des genauen Termins erreichbar zu sein. Genaue Uhrzeit und Treffpunkt wird häufig erst am Vorabend durch die Produktion bekannt gegeben. Die Buchung bezieht sich im Regelfall auf 10 Stunden plus 45 Minuten Pause, der gebuchte Bewerber hat aber für evtl. anfallende Überstunden bereit zu stehen. Der gebuchte Bewerber hat pünktlich und in der zuvor angefragten Garderobe am Drehort zu erscheinen.

5.4 Sollte der Bewerber trotz verbindlicher Buchung durch eine Produktion oder einen Auftraggeber unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin und Drehort erscheinen und dem Vermittler ein Schaden durch Ausfall der Vermittlungsgebühren entstehen, so haftet der Bewerber für diesen Schaden. Gleiches gilt für Absagen, die weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn eintreffen und nicht durch ein ärztliches Attest begründet werden.

5.5. Der Bewerber stellt den Vermittler von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Vermittler aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch Bewerber geltend machen, es sei denn, dass der Bewerber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht umfasst die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe.

 

6 Haftungsbeschränkung des Vermittlers

6.1. Der Vermittler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermittler nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

6.2. Insbesondere haftet der Vermittler nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Bewerberdaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von “Hackern” auf die Datenbank). Er kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Bewerber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden. Auch für das Kopieren von Fotos und Videos nebst Veröffentlichung auf anderen Websites durch Dritte kann der Vermittler nicht verantwortlich gemacht werden.

6.3. Der Vermittler haftet nicht, wenn es in dem Vertragsverhältnis zwischen dem Bewerber und Produktion/Auftraggeber zu Leistungsstörungen kommt. Der Vermittler haftet insbesondere nicht für offene Honorarforderungen des Bewerbers gegenüber einer Produktion bzw. einem Auftraggeber oder wegen sonstigen Vertragsverletzungen aus einem Vertragsverhältnis zwischen einem Bewerber und der Produktion bzw. einem Auftraggeber.

 

7 Versicherung und Pflichten des Bewerbers im Zusammenhang mit Castingmaterial

7.1. Der Bewerber versichert, dass er die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotos, Videos und sonstigen Materialien hat, die er dem Vermittler zur Verfügung stellt und diese frei von Rechten Dritter sind. Bilder mit pornographischen, rassistischen, diskriminierenden oder anderen rechtlich unzulässigen Inhalten dürfen nicht eingestellt werden.

7.2. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellten Daten, Bilder und andere Castingmaterialien frei von Viren und Ähnlichem sind. Für Schäden, die dem Vermittler durch Nicht-Beachtung dieser Sorgfaltspflicht entstehen, haftet der Bewerber ohne Einschränkung.

7.3. Der Vermittler behält sich das Recht vor – geht jedoch keinerlei derartige Verpflichtung ein –, den Inhalt jedweden Textes sowie eingesandter Fotos bzw. Grafikdateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, zu ändern oder zu löschen.

 

8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit

8.1. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.

8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Flensburg.

8.3. Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Hinweis: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

   

 

 

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Aktuell sind folgende Produktionen in der Durchführung oder in Vorbereitung- sieh gleich mal nach, ob es dort eine Rolle für Dich gibt:

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„Die Flut – Tod am Deich“ wird am Samstag, den 27. April 2024 um 20:15 Uhr im Ersten gezeigt. Der Film erzählt die Geschichte der Tochter Hauke Haiens weiter, die sich aufmacht, die Geheimnisse um ihren Vater und die verhängnisvolle Sturmflut aufzuklären.

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